Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht. Hierbei können wir auf eine langjährige praktische Erfahrung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht zurückgreifen. Gerade im Arbeitsrecht zählen Erfahrung, Geschwindigkeit und Strategie. Es gelten zum Teil sehr kurze Fristen, sodass wir hier in besonders kurzfristiger und schneller Terminvergabe – auch am Abend und am Wochenende – zur Verfügung stehen. Die Erfahrung zeigt, dass sich besonders hier mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte schon im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung klären lassen. Auch im Bereich des Arbeitsrechts ist für uns regelmäßige Fortbildung selbstverständlich.
Im sensiblen Bereich des Erbrechts beraten wir die Mandanten umfänglich in allen damit zusammenhängenden Angelegenheiten. Hierzu gehört die Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmachten sowie die Beratung zur sinnvollen Gestaltung der testamentarischen Erbfolge. Nicht unbeachtet bleiben darf in diesem Zusammenhang die Problematik der Erbschaftsteuer. Wir beraten in diesem Zusammenhang auch über mögliche Vermeidungsstrategien. Als auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts orientierte Kanzlei beraten wir Unternehmen über die sinnvolle Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Im Falle notwendiger Erbauseinandersetzungen vertreten wir Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich mit hoher Kompetenz und dem erforderlichen Einfühlungsvermögen.
Auf dem Gebiet des Familienrechtes beraten und vertreten wir unsere Mandanten von den Anfängen des Ehevertrages bis hin zu einem notwendigen Scheidungsverfahren und den dazugehörigen Scheidungsfolgesachen. Wir vertreten die Mandanten dabei sowohl im Falle einer einvernehmlichen Scheidung als auch im Falle eines streitigen Verfahrens. Zum Familienrecht gehört ebenso das Kindschaftsrecht von Vaterschaftsfeststellung bis hin zur Frage nach Umgang und Sorgerecht. Zudem beraten und vertreten wir Mandanten bei Trennung und der damit verbundenen rechtlichen Probleme nichtehelicher Lebensgemeinschaften.
Wir beraten unsere Mandanten auch bei ausstehenden Forderungen und führen für sie alle Maßnahmen durch, die notwendig sind um die Ansprüche gegen Verjährung zu sichern und bei Leistungsfähigkeit des Schuldners zu realisieren. Wir verfassen außergerichtliche Mahnschreiben mit Fristsetzung, beschaffen Auskünfte aus dem Schuldnerregister oder auch von Bonitätsauskünften der Firmen und führen bei Bedarf eine Aufenthaltsermittlung des Schuldners durch. Gegebenenfalls sind wir auch für die Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren zuständig oder schließen Teilzahlungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen. Hierbei überwachen wir dann auch den Zahlungseingang und prüfen regelmäßig die Zahlungsfähigkeit der Schuldner.
Die Beratung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts erfordert strategisches und wirtschaftliches Verständnis und Denken des Rechtsberaters sowie die Darstellung und Lösung komplizierter Rechtsbeziehungen. Wir erarbeiten zu allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen insbesondere im Bereich des GmbH-Rechts umsatzorientierte Lösungen, wobei uns unsere jahrelange Tätigkeit auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes und die dauerhafte Vertretung zahlreicher Unternehmen zu Gute kommen. Wir sind tätig von der Gründung von Unternehmen über deren dauerhafte Betreuung bis hin zur möglichen Auflösung. Unsere Auftraggeber in diesem Bereich sind Gesellschaften und Gesellschafter, Geschäftsführer sowie Aufsichtsräte und Beiräte. Das Mandat auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechtes ist hierbei von Dauerhaftigkeit und absoluter Vertrauensstellung geprägt.
Der Tätigkeitsbereich des Mietrechtes erstreckt sich von Fragen des Abschlusses des Mietvertrages und dessen Ausgestaltung über die Beratung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen auf Vermieterseite oder Minderungs- und Schadenersatzansprüchen auf Mieterseite, die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen bis hin zur Beendigung des Vertrages durch ordentliche und außerordentliche Kündigung bzw. einvernehmliche Aufhebung. Wir vertreten unsere Mandanten sodann auch in den Fällen notwendiger Räumungsklagen bis hin zu deren Vollstreckung sowie bei Durchsetzung von Herausgabeansprüchen des Mieteigentums. Neben Mietern und privaten Vermietern vertreten wir auch kommunale Wohnungsbaugesellschaften.
Auf dem Gebiet des privaten Baurechts umfasst der Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei die Beratung und Vertretung von Bauherren, Architekten und bauausführenden Unternehmen bei sämtlichen außergerichtlichen Themen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir sind beratend und gestaltend bereits bei der Fertigung von Bauverträgen, sei es nach Werkvertragsrecht oder nach gültiger VOB tätig. Auf Wunsch begleiten wir gesamte Bauprojekte. Durch unseren weiteren Tätigkeitsschwerpunkt des öffentlichen Baurechts sind wir in der Lage, privates Baurecht auch mit Komponenten des öffentlichen Baurechts zu kombinieren. Wir führen für Sie selbständige Beweissicherungsverfahren und Hauptsacheverfahren. Die Erfahrung zeigt hierbei, dass es insbesondere für Handwerksunternehmen ratsam ist, sich dauerhafter anwaltlicher Beratung zu bedienen. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung und der Vielfältigkeit der bearbeiteten Fälle sind wir zu einer kompetenten und fundierten Beratung sowohl des Bauherren, des Architekten als auch des bauausführenden Unternehmens in der Lage.
Vom Sozialrecht umfasst sind die wichtigsten Rechtsfragen aller Personen im Fall der Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Rentenfall, Pflegefall und Arbeitsunfall. Wir vertreten unsere Mandanten in all den v. g. Gebieten, sowohl außergerichtlich ab Antragstellung bis zum Widerspruchsverfahren, als auch im gerichtlichen Klageverfahren sowie dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Wir vertreten aber auch Einrichtungen, Verbände und Krankenhausträger in allen Bereichen des sozialen Lebens und begleiten und unterstützen diese bei der Bearbeitung und im Abschluss von Rahmenverträgen mit Krankenversicherungen und Pflegekassen. Die ständige Begleitung und Unterstützung ermöglicht es, eine langfristige Unternehmensstrategie unter Beachtung der persönlichen und wirtschaftlichen Belange auszuarbeiten und umzusetzen.
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vertreten wir einerseits die Mandanten im Rahmen der gesamten Unfallregulierung, insbesondere bei der Durchsetzung oder der Abwehr von Ansprüchen auf Schadenersatz und Schmerzensgeld bei Sach- und Personenschäden. Zwangsläufig notwendig sind hierbei auch Kenntnisse zum Versicherungsvertragsrecht.
Zur verkehrsrechtlichen Tätigkeit gehört hierbei aber ebenso das Recht der Fahrerlaubnis sowie das Ordnungswidrigkeitsrecht sowie Verkehrsstrafrecht. Wir beraten und vertreten sowohl bei Problemen mit der Fahrerlaubnisbehörde als auch der Bußgeldstelle oder im Falle von Verkehrsstraftaten. Auch die Abwehr ordnungsbehördlicher Verfügungen, wie das Abschleppen von Fahrzeugen oder die Anordnung eines Fahrtenbuches, gehören hierbei zu unseren Tätigkeitsbereichen, ebenso die Vertretung in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie der Hauptsache.
Wir bieten unseren Mandanten ein weites Spektrum verwaltungsrechtlicher Tätigkeit. Wir beraten und vertreten vor allem Kommunen, Unternehmen und Bürger in allen Angelegenheiten des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechtes, sowohl außergerichtlich im Verwaltungsverfahren als auch gerichtlich bis hin zur obersten Gerichtsbarkeit. Wir sind auch rechtsgestaltend tätig, sei es bei der Beratung und Erstellung öffentlich-rechtlicher Verträge, Satzungen oder behördlicher Entscheidungen.
Gerade im Kräfteverhältnis Behörde – Bürger zeigt es sich häufig als notwendig, konfliktlösend tätig zu sein. Lässt sich ein Konflikt nicht lösen, so beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl im Vorverfahren als auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und der Hauptsache.
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