Zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei gehört auch die betriebswirtschaftliche Beratung. Zum einen erfolgt diese laufend im Rahmen der Betreuung von Finanzbuchführungsmandaten, indem monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden vor der Übergabe an unsere Mandanten intern ständig bezüglich ihrer Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr, ihrer Entwicklung gegenüber dem Vorjahr, dem Verhältnis von Erlös- und Kostenpositionen untereinander, der Liquiditätsentwicklung und ggf. auch in einem Branchenvergleich analysiert. Zum anderen bieten wir bei Bedarf spezielle betriebswirtschaftliche Beratung an, beispielsweise bei Investitionsentscheidungen, Neugründungen bzw. Unternehmenserweiterungen, Finanzierungs- bzw. Leasingentscheidungen, Stundensatzkalkulationen oder auch Unternehmensbewertungen bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen.
Ein Kernbereich unserer Kanzlei ist die Erstellung von Bilanzen und Jahresabschlüssen, auch für Unternehmen, die aufgrund ihrer Betriebsgröße die laufende Finanzbuchführung selbst erstellen und für Unternehmen, die ihren Jahresabschluss regelmäßig von einem Wirtschaftsprüfer freiwillig oder verpflichtend prüfen lassen. Neben den Jahresabschlüssen nach Handelsrecht werden von uns bei Bedarf auch abweichende Steuerbilanzen und die seit dem Geschäftsjahr 2013 verpflichtende E-Bilanz erstellt. Darüber hinaus erstellen wir für Mandanten, für die dies beispielsweise von ihren Gläubigern gefordert wird, Jahresabschlüsse mit einer sogenannten Plausibilitätsprüfung nach den Standards der Bundessteuerberaterkammer und dem Institut der Wirtschaftprüfer. Außerdem werden bei Bedarf Zwischenbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen oder auch Bilanzen zur Prüfung eines Überschuldungsstatus gefertigt.
Ein weiterer Kernbereich unseres Leistungsangebotes ist die Erstellung der laufenden Finanzbuchführung für buchführungspflichtige Unternehmen und Unternehmen, die freiwillig Bücher führen. Darüber hinaus fertigen wir, analog einer Finanzbuchführung, die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle für sogenannte Überschussrechner, also Unternehmen, die nicht nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen. Die Leistungen Buchführung bzw. Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle umfassen dabei die Prüfung der Belege auf Vollständigkeit aller notwendigen Angaben, Beurteilung der steuerlichen Behandlung von Geschäftsvorfällen, die Kontierung der Belege, die elektronische Erfassung auf mehrfach gesicherten Datenträgern, die ggf. notwendige elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen an die Finanzverwaltung sowie die Erstellung betriebswirtschaftlicher Auswertungen und deren Analyse mit Information des Mandanten bei Auffälligkeiten, besonderen Entwicklungen oder notwendigen Maßnahmen für eine bessere wirtschaftliche Entwicklung oder auch steuerlich günstigere Gestaltung. Die von uns gesicherten Datenbestände können in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen für Prüfungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger zur Verfügung gestellt werden.
Wir beraten Existenzgründer und unterstützen sie bei der Erstellung eines Businessplanes, einer soliden Rentabilitätsvorschau und bei der Investitions- und Liquiditätsplanung. Darüber hinaus begleiten wir Existenzgründer bei der Suche nach einer passenden Finanzierung und bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Subventionen. Aufgrund der interdisziplinären Aufstellung unserer Kanzlei als Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei können wir Existenzgründer umfassend, auch bezüglich der Rechtsformwahl und beim Abschluss von Verträgen, insbesondere Gesellschafts-, Miet-, Leasing-, Arbeits- und Dienstverträgen, oder auch bei der Entwicklung eigener allgemeiner Geschäftsbedingungen beraten.
Zu den wesentlichsten Leistungen unserer Kanzlei gehört auch die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen unter Beachtung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen sowie eventueller arbeits- und tarifvertraglichen Vorschriften einschließlich der elektronischen Übermittlung der Meldungen an die Finanzverwaltung und die Sozialversicherungsträger, der Aufbereitung des Zahlungsverkehrs und der Erstellung der an die Arbeitnehmer auszuhändigenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Die Leistung umfasst dabei auch die Fertigung zusätzlicher Meldungen, beispielsweise an die Berufsgenossenschaften und bezüglich der Schwerbehindertenausgleichsabgabe, die Erstellung von Bescheinigungen und die Beantragung der Erstattung von Lohnfortzahlungen. Auch in diesem Bereich profitieren unsere Mandanten von der Kombination aus Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei, indem beispielsweise bei der Vertragsgestaltung im arbeitsrechtlichen Bereich und bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen eine fundierte Beratung in Anspruch genommen werden kann.
Der Tätigkeitsbereich der Steuerberatung umfasst in unserer Kanzlei neben der Erstellung von Steuer- und Feststellungserklärungen und der Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung insbesondere die laufende gestaltende Beratung und die Beratung bei besonderen Anlässen, wie Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskäufen und -verkäufen, Umwandlungen sowie Erbfolgeregelungen und Schenkungen oder auch bei der Einreichung von Selbstanzeigen mit dem Ziel einer strafbefreiten Aufdeckung von Steuerverkürzungen. Wir richten besonderes Augenmerk auf eine umfassende, auch nichtsteuerliche Bereiche unserer Mandanten berücksichtigende und vorausschauende Beratung. Unsere Betreuung zielt darauf ab, die Entwicklung unserer Mandanten zu begleiten, mögliche Problemfelder und Perspektiven frühzeitig zu erkennen, aufzuzeigen und mit fachlich fundierten Entscheidungshilfen die erfolgreiche Gestaltung der Zukunft unserer Mandanten zu fördern. Grundvoraussetzung dafür ist nach unserer Auffassung eine gute Kommunikation zwischen unseren Mandanten und uns. Aus diesem Grund sind wir ständig bemüht, für unsere Mandanten gut erreichbar zu sein, um so möglichst viele Kenntnisse über die Umstände und Entwicklungen bei unseren Mandanten zu erfahren, um Beratungsbedarf zu erkennen und rechtzeitig Entscheidungshilfen geben zu können.
Die Erstellung von Steuererklärungen einschließlich der überwiegend elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung, gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Die häufigsten Fälle betreffen dabei Einkommensteuererklärungen mit allen Einkunftsarten, aus nichtselbständiger Arbeit, selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie aus sonstigen Einkünften wie beispielsweise Renten. Neben den ebenfalls häufigen Fällen der Steuererklärungen zu den betrieblichen Steuern erstellen wir auch regelmäßig Erklärungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer oder auch Steuererklärungen für Vereine und Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Zum Leistungsspektrum unserer Kanzlei gehört auch die betriebswirtschaftliche Beratung. Zum einen erfolgt diese laufend im Rahmen der Betreuung von Finanzbuchführungsmandaten, indem monatlich betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden vor der Übergabe an unsere Mandanten intern ständig bezüglich ihrer Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr, ihrer Entwicklung gegenüber dem Vorjahr, dem Verhältnis von Erlös- und Kostenpositionen untereinander, der Liquiditätsentwicklung und ggf. auch in einem Branchenvergleich analysiert. Zum anderen bieten wir bei Bedarf spezielle betriebswirtschaftliche Beratung an, beispielsweise bei Investitionsentscheidungen, Neugründungen bzw. Unternehmenserweiterungen, Finanzierungs- bzw. Leasingentscheidungen, Stundensatzkalkulationen oder auch Unternehmensbewertungen bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir unsere Mandanten auch im außergerichtlichen und im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Dies reicht von der Anfechtung von Bescheiden durch Einspruch, über die Klage beim Finanzgericht, bis hin zur Revision beim BFH mit einer ggf. notwendigen Nichtzulassungsbeschwerde. Auch in diesem Bereich erweist sich der Zusammenschluss von Rechtsanwälten und einem Steuerberater als vorteilhaft für unsere Mandanten. Zu einer erfolgreichen Vertretung der Interessen unserer Mandanten gehört für uns neben einer sachlich und fachlich kompetenten Argumentation in der Auseinandersetzung selbst, auch immer eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten und die Aufklärung unserer Mandanten über das Prozesskostenrisiko.
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